Allgemeine  Geschäftsbedingungen der Panorama Hotel- und Service GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer- und Bewirtungsvertrag.

Die Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc., sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

  • 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung, Abtretung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ablehnen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.3 Eine Abtretung von Forderungen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung zum Kunden besteht.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Rechnung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der

Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Für vom Kunden veranlasste Rechnungskorrekturen (z.B. Absplitten einer Rechnung; Änderungen des Rechnungsempfängers) berechnet das Hotel pauschal

€ 10,00 brutto.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder im Nachgang hierzu vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kostenübernahmeerklärung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Bei Nichtleistung einer vereinbarten oder vom Hotel geforderten angemessenen Vorauszahlungen ist das Hotel berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung bis zur Leistung der Vorauszahlung auszusetzen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder einer Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn

er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder

Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch

auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In Ziffer 5 sind die pauschalierten Stornierungskosten geregelt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Pauschalierung der Aufwendungen, Stornierungskosten

Die Stornierungskosten werden wie folgt pauschalisiert:

5.1    Stornierungen von reservierten Übernachtungen

5.1.1 Buchungen von 1 Zimmer können bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden.

5.1.2 Buchungen von 2 – 4 Zimmer können bis 18.00 Uhr –

1 Tag vor Anreise kostenfrei storniert werden.

5.1.3 Für alle anderen Buchungen richten sich die Stornierungsbedingungen nach der folgenden Tabelle. Maßgeblich für die Pauschalierung der Stornierungskosten ist die Anzahl der reservierten Zimmer.

Komplettstornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung des gesamten Kontingents bis

30 Tage vor Anreise. Danach berechnen wir:

30% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 14 Tage vorher

50% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 7 Tage vorher

70% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 3 Tage vorher

Teilstornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise.

50% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 14 Tage vorher kostenfrei.

30% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 7 Tage vorher kostenfrei.

20% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 3 Tage vorher kostenfrei

10% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 1 Tag vorher kostenfrei.

Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet. Für alle Zimmer, die nicht kostenfrei storniert werden können, werden 80% der gebuchten Leistung berechnet.

Gebühren Stornierung Halbpension 70%.

Gebühren Stornierung Vollpension 60 %.

5.2 Stornierung von Tagungsveranstaltungen, Raummieten, Bankettveranstaltungen

5.2.1 Reduzierung der Teilnehmerzahl

Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.

Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde ferner einseitig eine buchungsrelevante Reduzierung erklären (max. 5% der vereinbarten Gästezahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wird als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen.

Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.

5.2.2 Die Stornierungskosten werden wie folgt für Bankettbuchungen, Tagungspauschalen und Raumgebühren berechnet:

bis 30 Tage vor Anreise freies Rücktrittsrecht

ab  29 Tage bis 15 Tage vor Anreise 30%

ab  14 Tage bis 3 Tage vor Anreise 50%

ab    2 Tage vor Anreise 100%

Falls das Hotel die Räumlichkeit gleichwertig belegen kann, entfallen die Kosten.

6. Rücktritt des Hotels

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Das Gleiche gilt, falls dem Kunden vom Hotel eine Buchungsoption eingeräumt worden ist und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung die Zimmer nicht verbindlich bucht.

6.2 wird eine gemäß Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies

dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

7. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe, Late Check-Out

7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung von 12.00 – 16.00 Uhr € 40 in Rechnung stellen. Ab 16.00 Uhr sind 100% des Zimmerpreises der Folgenacht zu bezahlen.

Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.

7.4 Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung nach 16:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) abzüglich des Frühstücks in Rechnung stellen.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7.5 Bei Gruppenbuchungen soll dem Hotel eine Namensliste der Übernachtungsgäste 2 Wochen vor der Anreise bekannt gegeben werden, um einen reibungslosen Check-In zu gewährleisten.

8. Haftung des Hotels

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

8.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als € 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als € 3.500,00 einzubringen wünscht,

bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 – 4.

8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post- und Warensendungen für

die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1 Sätze 1 – 4.

9. Nichtraucherhotel

9.1 Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen; dies gilt auch für sog. „E-Zigaretten“.

9.2 Das Hotel ist bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens € 700,00 brutto (7 Tage á € 100,00) für die Reinigung zu erheben.  Für jeden weiteren Tag, an dem das Zimmer auf Grund der Verunreinigung durch Geruch, Brandschäden oder Sonstiges nicht vermietet werden kann, werden weitere € 100,00 pro Tag erhoben.

10. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit

10.1 Wir freuen uns, wenn Sie uns die endgültige Anzahl der Gäste 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.

Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann die letzte buchungsrelevante Reduzierung stattfinden (max. 5% der Gästeanzahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wird als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen.

Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.

10.2 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete zu tauschen.

10.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

10.4 Ab einer Teilnehmerzahl unter 8 Personen behält sich das Hotel vor eine anteilige Raummiete zu berechnen.

10.5 Die unter Ziff. 5.2, genannten Stornierungsregeln bleiben unberührt.

 

11. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

12. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

12.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

12.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter der Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

12.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

12.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung verrechnet werden.

12.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht vertreten hat.

13. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

13.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen (Ziffer 8). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwaltung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

13.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

13.3 Mitgebrachtes Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

14.  Sonstiges

14.1 Die gewerbliche Nutzung von auf dem Grundstück oder in den Räumlichkeiten des Hotels angefertigten Foto – und

Videoaufnahmen bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

14.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags in das Hotel mitgebracht werden.

Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

14.3 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.

15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

15.5  Das Hotel hält sich das Recht für eine Preisanpassung vor. Die Anpassungserklärung orientiert sich an der Veränderung des veröffentlichten Preisindexes des statistischen Bundesamtes und hat billigem Ermessen zu entsprechen.